Beiträge
Kostenbeitrag Betreuung
Die Kindertagespflege ist eine öffentlich geförderte Betreuungsform für Kinder unter 3 Jahren und rechtlich mit Kindertagesstätten gleichgestellt. Der Kostenbeitrag für die Betreuung bei einer Tagesmutter ist durch die Satzung des Landkreises Fulda geregelt und somit bei allen Kindertagespflegepersonen im Landkreis Fulda einheitlich. Die Eltern zahlen den Beitrag, gestaffelt nach der Betreuungszeit, an den öffentlichen Jugendhilfeträger.
Kostenbeitrag Verpflegung
Die Beiträge für die Verpflegung sind bei jeder Tagesmutter individuell geregelt und müssen zusätzlich zum monatlichen Kostenbeitrag geleistet werden.