Besonderheiten
Konstante Bezugsperson & Spielpartner
Innerhalb unserer Kindergruppe arbeiten wir alleine, was wir als großen Vorteil für die Bindung der Kinder sehen. Als Tagesmutter ist man eine konstante Bezugsperson für die Kinder, da keine zweite Fachkraft zur Verfügung steht. Da wir beide als staatlich anerkannte Erzieherinnen aus der Kita-Arbeit kommen und zusätzlich eine Weiterbildung mit Abschlussprüfung zur "Kindertagespflegeperson" absolviert haben, ist euer Kind bei uns in guten Händen.
Kinder bleiben in der Regel für 1,5 - 2 Jahre bei uns in der Betreuung, wodurch die Kindergruppe sehr beständig ist und sich Freundschaften festigen können.
Kleine Kindergruppe
Bei einer Tagesmutter dürfen maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig anwesend sein. Durch unser Vertretungsmodell sind es sogar nur vier Kinder, welche in der Betreuung sind. Durch die kleineren Gruppen entsteht weniger Lärm und Reize, wodurch die Kinder weniger überfordert sind. Durch eine ruhigere Lernumgebung schreiten Entwicklungsprozesse schneller voran und Kindern können individueller gefördert werden.
Flexible Betreuung & vergleichbare Kosten
Eltern, welche für ihr Kind keine Vollzeitbetreuung benötigen, können von den Vorteilen bei einer Tagesmutter profitieren. Innerhalb der möglichen Betreuungszeit kann, nach Absprache mit der Tagesmutter, die Betreuung an jedem einzelnen Tag individuell geregelt werden. Dadurch ist eine Betreuung an die Bedürfnisse der Familie angepasst und Eltern bezahlen auch nur das, was sie wirklich nutzen.
Vertretung im Krankheitsfall
Durch die enge Zusammenarbeit von uns Tagesmüttern und das freihalten von mindestens einem Platz, ist es uns möglich die Kinder gegenseitig zu betreuen. Das bedeutet, dass im Krankheitsfall der eigenen Tagesmutter zu jeder Zeit für mindestens ein Kind die Möglichkeit besteht, bei der anderen Tagesmutter betreut zu werden. Bei Krankheit über einen längeren Zeitraum versuchen wir in Kooperation mit den Eltern für jede Familie eine gute Lösung zu finden.
Kooperation mit dem Landkreis Fulda - Fachdienst Familie, Sport, Ehrenamt
Damit unsere Pflegeerlaubnis weiterhin bestehen bleibt, müssen wir jährlich 20 Unterrichtseinheiten an Fort- und Weiterbildung nachweisen. Außerdem absolvieren wir im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind, wodurch uns bei Notfällen ein sicheres und ruhiges Handeln gelingt.